Nachsuche
Eine Nachsuche bezeichnet das fachgerechte Aufspüren und Erlösen von verletztem Wild.
Ursachen und Zweck
Die Notwendigkeit einer Nachsuche entsteht, wenn Wildtiere durch die Jagd oder durch Verkehrsunfälle verletzt wurden, aber nicht unmittelbar am Ort des Geschehens verendet sind. Ziel ist es, das Tier vor unnötigen Qualen zu bewahren und sicher zur Strecke zu bringen.
Ablauf und Beteiligte
Eine Nachsuche wird in der Regel von einem sogenannten Nachsuchegespann durchgeführt, das aus einem erfahrenen Hundeführer und einem speziell ausgebildetem Schweisshund besteht.
Bei vermeintlichen Fehlschüssen muss der Anschuss (Ort, wo das Tier bei der Schussabgabe gestanden ist) genauestens auf so genannte Pirschzeichen (Schnitthaare, Schweiss und Knochensplitter) untersucht werden. Bei einem Verkehrsunfall wird die angebliche Kollisionsstelle nach Pirschzeichen minutiös abgesucht.
Findet der Hund Hinweise auf Pirschzeichen, verweist er diese und folgt der sogenannten kranken Fährte (Blutspur oder andere Zeichen wie Schnitthaare, usw.).
Die Suche endet im besten Fall entweder beim bereits verendeten Tier (Totsuche) oder mit dem Erlösen des noch lebenden, verletzten Tieres durch einen gezielten Schuss oder Abfangen (fachmännische Methode mit dem Messer).
Gesetzliche Grundlagen
Die Nachsuche ist im Artikel 8 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz), sowie in den kantonalen Gesetzgebungen geregelt.